Streitthema Wohnungseigentümergemeinschaft
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bildet die rechtliche Grundlage für das Eigentum an Wohnungen und die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, wird automatisch Teil einer Eigentümergemeinschaft und
übernimmt damit zahlreiche Rechte und Pflichten.
Für Laien kann das WEG-Recht aufgrund seiner Komplexität und der jüngsten Reformen jedoch schwer verständlich sein. Deshalb ist es ratsam, sich frühzeitig von einem Anwalt für Wohnungseigentumsrecht beraten zu lassen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und die eigenen Interessen effektiv zu schützen.
Als Anwalt für Wohnungseigentumsrecht unterstütze ich Sie umfassend in allen Fragen rund um Ihr Wohnungseigentum.
Dazu gehören insbesondere die Erstellung und Prüfung von Teilungserklärungen, die Vertretung in Wohnungseigentümerversammlungen sowie die Anfechtung von Beschlüssen.
Besonders bei Streitigkeiten zwischen Eigentümern oder mit der Hausverwaltung, sowie bei baulichen Veränderungen und Modernisierungsmaßnahmen, ist eine rechtliche Expertise von entscheidender Bedeutung. Durch eine frühzeitige und kompetente Beratung lassen sich potenzielle Konflikte erkennen und lösen, bevor sie zu langwierigen und kostspieligen Auseinandersetzungen führen.
Ob es um die Klärung Ihrer Rechte als Wohnungseigentümer, die Organisation einer Eigentümerversammlung oder die Anfechtung von Beschlüssen geht – die rechtliche Begleitung durch mich als Ihren Anwalt kann den entscheidenden Unterschied machen.

